Die Ermittlung der örtlich üblichen Pacht ist ein wesentlicher Aspekt bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Pachtvertrages, um im Zuge der Bewirtschaftung von kirchlichen Landvermögen verantwortungsvoll und sorgsam zu handeln. Gleichzeitig soll aus dem kirchlichen Vermögen angemessene Erträge erzielt werden. Daher ist der gebotene Pachtpreis ein wichtiger Entscheidungsfaktor.
Bestimmend bei der Festlegung der Mindestpacht ist die Nutzungsart der Grundstücke. Mit Rebland und Obstanlagen können wesentlich höhere Erlöse erzielt werden als mit Ackerland. Gleichzeitig ist Ackerland wesentlich vielfältiger und intensiver nutzbar als Grünland. Weitere wichtige Kriterien sind die Bodenqualität, Lage, Flächengröße und -zuschnitt.
Die Pachtpreise setzen sich insofern aus folgenden Faktoren zusammen:
Die amtlich ermittelte Ertragsmesszahl kennzeichnet die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens auf Grund von Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung und klimatischen Verhältnissen. Sie wird in einem amtlichen Kataster geführt.
Flurstücks- und Eigentümernachweise mit Bodenschätzungen können als Auszug aus dem Liegenschaftskataster bei dem Amt für Bodenmanagement angefordert werden.
Zu der Berechnung des Mindestpachtzins einer Fläche müssen Sie folgende Schritte durchführen:
Beispiel: Bei einer Ackerfläche von 3.000qm mit einer durchschnittlichen Bodenpunktzahl von 56 beträgt der jährliche Mindestpachtzins 84,00 Euro.
Berechnung:
Zum Vergleich hier die durchschnittlichen Pachtpreise je Hektar für bereits abgeschlossene Verträge.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2016