Pachtpreise - welcher Pachtzins ist angemessen?

Die Ermittlung der örtlich üblichen Pacht ist ein wesentlicher Aspekt bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Pachtvertrages, um im Zuge der Bewirtschaftung von kirchlichen Landvermögen verantwortungsvoll und sorgsam zu handeln. Gleichzeitig soll aus dem kirchlichen Vermögen angemessene Erträge erzielt werden. Daher ist der gebotene Pachtpreis ein wichtiger Entscheidungsfaktor.

Welche Aspekte spielen für die Bestimmung der Pacht eine Rolle?

Bestimmend bei der Festlegung der Mindestpacht ist die Nutzungsart der Grundstücke. Mit Rebland und Obstanlagen können wesentlich höhere Erlöse erzielt werden als mit Ackerland. Gleichzeitig ist Ackerland wesentlich vielfältiger und intensiver nutzbar als Grünland. Weitere wichtige Kriterien sind die Bodenqualität, Lage, Flächengröße und -zuschnitt.

 

Die Pachtpreise setzen sich insofern aus folgenden Faktoren zusammen:

  • Bodenqualität
  • Nachfrage in Bezug auf die landwirtschaftliche Erzeugnisse (z.B. Anbau für erneuerbare Energien)
  • Einkommensentwicklung der Pächter (Windkraftanlagen, Baugebiete, Milchpreis, Zuckerrüben)
  • Grundstückszuschnitt (nach Flurbereinigung)

Wo erhält man Angaben zur Bodenqualität für ein Grundstück?

 

Die amtlich ermittelte Ertragsmesszahl kennzeichnet die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens auf Grund von Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung und klimatischen Verhältnissen. Sie wird in einem amtlichen Kataster geführt.

 

 

Flurstücks- und Eigentümernachweise mit Bodenschätzungen können als Auszug aus dem Liegenschaftskataster bei dem Amt für Bodenmanagement unter Berufung der Gebührenbefreiung für Kirchen kostenlos per Mail angefordert werden.

Mail: kundenservice.afb-marburg@hvbg.hessen.de

Berechnung des Mindestpachtzins

Zu der Berechnung des Mindestpachtzins einer Fläche müssen Sie folgende Schritte durchführen:

  • Berechnung der durchschnittlichen Bodenpunkte: Berechnen Sie die durchschnittlichen Bodenpunkte anhand folgender Formel.
  • Berechnung des Pachtzins: Nun folgt die Berechnung des Pachtzins. Bei Ackerland werden die durchschnittlichen Bodenpunkte pro Fläche mit 5,00€/ha, bei Grünland mit 3,00€/ha, multipliziert.

Beispiel: Bei einer Ackerfläche von 3.000qm mit einer durchschnittlichen Bodenpunktzahl von 56 beträgt der jährliche Mindestpachtzins 84,00 Euro.

 

Berechnung:


Wie können Pachtpreise verglichen werden?

Zum Vergleich hier die durchschnittlichen Pachtpreise je Hektar für bereits abgeschlossene Verträge.

 

Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2016


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