Ökologische begründete Einschränkungen im Muster-Landpachtvertrag der EKKW

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck hat als Kirche eine besondere Verantwortung für die ihr anvertrauten Güter.

Damit die Bodenfruchtbarkeit des Kirchenlandes langfristig erhalten bleibt, die Flächen auch in Zukunft ohne Einschränkungen für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion zur Verfügung stehen und weil es bei Schadstoffbelastungen oder nach vorherigem Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu Nutzungseinschränkungen und damit zu Wertverlusten des Landes kommen kann, unterliegt die Bewirtschaftung des Kirchenlandes besonderen Bedingungen, die nach dem Muster-Landpachtvertrag untersagt sind:

  • Ausbringung von Klärschlamm und Abwässern
  • Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen

Kein Glyphosat auf Kirchenland

 

Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck appelliert an die Pächter von Kirchenland, schon vor schon vor einem gesetzlichen Verbot auf den Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat zu verzichten. Die Landeskirche verpflichtet sich zudem, auf selbst bewirtschafteten Flächen wie etwa Kirchengelände oder Friedhöfe künftig kein Glyphosat mehr einzusetzen. Auch der begonnene innerkirchliche Dialog sowie der Dialog mit den Landwirten soll fortgesetzt werden.

Keine Ausbringung von Klärschlamm und Abwässern

 

Klärschlamm ist einerseits ein wertvoller Dünger und sollte im Sinne einer Kreislaufwirtschaft wieder in den Nährstoffkreislauf der Bodenproduktion eingebracht werden. Andererseits sind Klärschlämme als Schadstoffsammler bei der Abwasserreinigung zu betrachten. Es ist mit weiteren gesetzlichen Verschärfungen der Bodenschutzauflagen bei einer Novellierung der EU-Klärschlammrichtlinie zu rechnen. Der Klärschlammeinsatz in der Landwirtschaft unterliegt der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und dem Düngemittelrecht (DüMV, DüV und DüngG) des Bundes. Bereits heute ist es gesetzlich verboten, Klärschlamm auf Flächen des Gemüse-, Obst- und Feldfutteranbaus, auf Dauergrünland und im Ökolandbau einzusetzen.

Die Qualität vieler Klärschlämme hat sich bezüglich der Gehalte an Schwermetallen und anderer Schadstoffgruppen gegenüber der Situation in den 1980er Jahren stark verbessert. Gleichzeitig wurden jedoch andere Schadstoffgruppen wie z.B. organische Schadstoffe und pharmazeutische Wirkstoffe als Problem erkannt, für das es noch keine praktikablen Lösungen gibt.

Die besondere Verantwortung der Kirche für die ihr anvertrauten Güter lässt daher eine Ausbringung von Klärschlamm bis auf weiteres nicht zu.

Kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen

Das Verbot des Anbaus und der Ausbringung von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut (GVO) auf Land der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck beruht auf ökologischen, sozialen und ökonomischen Erwägungen. Bei der Beurteilung der langfristigen ökologischen Folgen des Einsatzes von Gentechnik liegt noch kein endgültig geklärter Erkenntnisstand der Wissenschaft vor.

Einige Wissenschaftler gehen davon aus, dass mit dem mehrjährigen GVO-Anbau zahlreiche neue Probleme auftreten können. Dazu gehören z. B. Resistenzbildungen bei Unkräutern und Schädlingen und der dadurch erzeugte steigende statt sinkende Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Einige GVO können so genannte Nicht-Zielorganismen, z. B. nützliche Insekten, schädigen. Auch mangelt es in Bezug auf den Menschen nach wie vor an unabhängigen Langfristuntersuchungen zur Gesundheitsverträglichkeit der GVO.

Durch Bienen und Pollenflug können Pollen von GVO-Pflanzen auf konventionelle Pflanzen gelangen und diese kontaminieren, so dass eine GVO-freie Produktion nicht mehr möglich ist. Es bestünde letztlich für Landwirte wie Verbraucher keine Wahlfreiheit mehr.

Hinzu kommt, dass der internationale GVO-Saatgutsektor eine extrem hohe Marktkonzentration aufweist. Sehr wenige multinationale Agrarunternehmen dominieren den Markt und bauen ihre marktbeherrschende Stellung zusätzlich über die Anmeldung von umfassenden Biopatenten aus. Die Aspekte widersprechen dem Grundgedanken der Kirche von Biodiversität.

"Energiewende" ja - aber mit Augenmaß

Grundsätzlich unterstützt die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck die „Energiewende“, also den Ausstieg aus der Atomkraft und den fossilen Energien und den Umstieg auf eine CO2-neutrale Energieerzeugung. Dadurch verschärft sich in einigen Regionen die Konkurrenz um landwirtschaftliche Flächen, und die Pachtpreise steigen z. T. massiv an. In anderen, bisher extensiver genutzten Regionen, entstehen dadurch teilweise neue Möglichkeiten der Nutzung. Kirchenland wird hier attraktiv. Das Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom Januar 2012 wurde überarbeitet und ist im Sommer 2014 vom Bundestag verabschiedet worden. Fördersätze werden, insbesondere im Bereich von Biogasanlagen, weiter sinken und an strengere Auflagen (Verwendung von Abfall- und Reststoffen) gekoppelt.

Das EEG garantiert den Anlagenbetreibern eine auf 20 Jahre festgelegte Einspeisevergütung sowie die Abnahme des regenerativ erzeugten Stromes.

 

Solarenergie

Neben Photovoltaikanlagen, die auf Gebäuden errichtet werden, gibt es auch sogenannte Freiflächenanlagen. Diese werden ebenerdig auf freien Flächen aufgestellt. Freiflächenanlagen werden gefördert auf Konversionsflächen, in Gewerbe- und Industriegebieten sowie innerhalb eines Korridors von 110 Metern entlang von Autobahnen oder Schienenwegen. Mittlerweile werden keine Freiflächenanlagen mehr gefördert, welche auf Grün- oder Ackerland sowie auf Konversionsflächen, die einem höheren naturschutzrechtlichen Schutzstatus unterliegen, errichtet werden sollen.

 

Windenergieanlagen

Soll auf Kirchenland eine Windkraftanlage errichtet werden, so ist dies aus Sicht der Verpächterin problemlos möglich, da dann Sonderregelungen wirksam werden. Die Pächter der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck erhalten einen Ausgleich für die ihnen entgehende Anbaufläche.

 

Biogasanlagen

Biogasanlagen sind eine sehr sinnvolle Verwendungsmöglichkeit für Wirtschaftsdünger (Mist, Gülle) und nachwachsende Rohstoffe. In einigen Gebieten sind die Biogasanlagen jedoch sehr groß dimensioniert oder ihre Anzahl ist sehr hoch. Dort steigt die Konkurrenz um landwirtschaftliche Nutzflächen stark an. Biogasbetreiber sind - aufgrund der langfristig gesetzlich geregelten Einspeisevergütung - bereit, wesentlich höhere Pachtpreise zu zahlen als andere Landwirte. Dies kann zu einer Wettbewerbsverzerrung vor Ort führen und ist bei der Landvergabe zu berücksichtigen (s. Vergabekriterien).In Biogasanlagen können unterschiedliche Substrate zur Vergärung eingesetzt werden. In mehr als 90 % aller hessischen Anlagen werden ausschließlich tierische Wirtschaftsdünger (z. B. Gülle, Mist) und nachwachsende Rohstoffe (z. B. Maissilage, Gras, Stroh) verwendet. In wenigen Anlagen werden Ausgangssubstrate eingesetzt, welche der Bioabfall- oder der EU-Hygieneverordnung unterliegen. Diese meist größeren, industriellen Anlagen unterliegen besonderen Auflagen (z. B. Pasteurisierung des Gärgutes) und umfangreichen Kontrollen. Der Bioabfallverordnung unterliegen Biomüll oder Reststoffe aus der Futter- und Lebensmittelherstellung, der EU-Hygieneverordnung tierische Nebenprodukte wie Rohmilch, Haut-, Feder- und Pelzreste, Speisereste oder Schlachtkörperabfälle. Am Ende des Vergärungsvorgangs bleiben in den Biogasanlagen Gärreste übrig, die aus festen und flüssigen Rückständen der vergorenen Biomasse bestehen. Gärreste sind generell sehr hochwertige Düngemittel, da sie viele Nährstoffe enthalten. Durch ihren Einsatz in der Landwirtschaft kann ein Teil des sonst nötigen Mineraldüngereinsatzes ersetzt werden. Dies entspricht dem Kreislaufwirtschaftsgedanken. Gärreste sind im Vergleich zu Gülle weniger geruchsintensiv und besser pflanzenverträglich. Allerdings sollen bei der Ausbringung der Gärreste schädliche Umweltwirkungen wie hohe Ammoniakemissionen oder Grundwasserbelastungen vermieden werden.Gegen die Ausbringung hofeigener Gärreste (Wirtschaftsdünger, nachwachsende Rohstoffe) auf Kirchenland bestehen keine Bedenken. Diese Ausbringung ist durch die Düngeverordnung geregelt. Von der Verwendung von Gärresten, die der Bioabfallverordnung oder der EU-Hygieneverordnung unterliegen, wird von Seiten des Landeskirchenamtes zurzeit abgeraten. Bei Gärresten, die diesen Verordnungen unterliegen, ist – trotz Erhitzung – mit erhöhten potentiellen Risiken bezüglich Schwermetallfrachten, infektiösen Krankheitserregern, keimfähiger Unkrautsamen etc. zu rechnen. Unter Nr. 5 des in der Anlage 3 abgedruckten Bewerbungsformulars wird abgefragt, ob zum Betrieb eine Biogasanlage gehört und welche Bioabfälle zum Betrieb der Anlage verwendet werden. Sofern Abfälle, die der Bioabfallverordnung oder der EU-Hygieneverordnung unterliegen, Verwendung finden, sollte unter § 22 unseres Musterpachtvertrages zusätzlich vereinbart werden, dass die Gärreste nicht auf den kirchlichen Pachtflächen ausgebracht werden dürfen.

 

Nachhaltige Landwirtschaft unterstützen!

Die Kirchen wollen Verantwortung für eine nachhaltige Landwirtschaft übernehmen. Dieses Engagement ist begründet in der Verantwortung für die Schöpfung. Nachhaltige Landwirtschaft beinhaltet die Art und Weise der Landbewirtschaftung, Formen der Tierhaltung und -zucht sowie agrar-soziale Aspekte. Es gibt zahlreiche staatlich anerkannte Maßnahmen, die flächenbezogen zu mehr Umwelt- und Naturschutz in der Landwirtschaft beitragen können. Dazu zählen Programme zum Gewässer- und Grundwasserschutz, der Vertragsnaturschutz, der Ökologische Landbau und die Landschaftspflege.

Tierschutz ist als Ziel im Grundgesetz verankert. Aus christlicher Sicht sind Nutztiere wertvolle Mitgeschöpfe, für die der Mensch eine hohe Verantwortung trägt. In Hessen sind die Nutztierbestände verglichen zum Bundesdurchschnitt im Allgemeinen klein.

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck ermutigt Kirchenvorstände, Pächter, die ökologische Maßnahmen durchführen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen, zu unterstützen (s. Vergabekriterien II Nr. 2 f). Dies kann auch durch Auswahl und Anwendung der Pachtkriterien geschehen. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeitenden des Dienstes auf dem Lande der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und die Umweltbeauftragten gerne zur Verfügung.

 

Biotopverbund

Ein wichtiges Ziel des Bundesnaturschutzgesetzes ist der verstärkte Biotopverbund. Biotopverbünde können wichtige Lebensräume für verschiedene Pflanzen- und Tierarten bilden. Sie wirken außerdem der Verinselung von Populationen entgegen. Insbesondere in stark ausgeräumten Agrarlandschaften können linienförmige Biotopverbände wie Ackerrandstreifen, Hecken, Gewässer oder Steinwälle von großer Bedeutung sein.

Bereits über die Bereitstellung von kleinen Kirchenlandflächen im Rahmen größerer Verbundvorhaben kann ein wichtiger Beitrag zum Naturschutz geleistet werden. Kirchenvorstände sollten deshalb positiv auf Anfragen von Naturschutzbehörden oder anerkannten Umweltverbänden (z. B. BUND oder NABU) reagieren. Entscheidend ist ein partnerschaftlicher Dialog zwischen Kirchengemeinde, Landwirten und Naturschutzexperten, um eine langfristige Akzeptanz der Maßnahmen bei allen Beteiligten zu erreichen.


Öffnungszeiten

Montag - Freitag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mittwoch

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Kontaktmöglichkeit

Telefon

06421 - 16 991 0

Telefax

06421 - 16 991 55

Adresse

Evangelisches Kirchenkreisamt

Kirchhain-Marburg

Universitätsstraße 45

35037 Marburg

Bankverbindung

Evangelische Bank

IBAN: DE81520604100002800101

BIC: GENODEF1EK1


Suchfunktion

Volksbank Mittelhessen

IBAN:DE03513900000022300806

BIC: VBMHDE5F

 

Sparkasse Marburg-Biedenkopf

IBAN: DE17533500000000012467

BIC: HELADEF1MAR